Förderung für Drillmaschinen und Einzelkornsähtechnik

Bis zu 30% Investitionsförderung für Ihre neue Kverneland Sämaschinen

Jetzt Förderung beantragen - nur noch bis zum 19. August

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)das „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen” mit dem Ziel des natürlichen Klimaschutzes gestartet.

Hier gibt es seit dem 22. Juli 2024 bis zu 30% Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen.

Förderfähig sind unsere Zinkensämaschine Kverneland ts-drill mit Schmalschar XHD und alle pneumatischen Einzelkornsämaschinen der Kverneland Optima Baureihe mit HD-II und SX Säreihe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

Um Ihren Förderungantrag zu stellen müssen sie zunächst an der Interessenbekundung teilnehmen.

Die Interessensbekundung ist befristet bis zum 19. August 2024.

Alle aktuellen Informationen zur Antragsstellung finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

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>> Diese Kverneland Sämaschinen sind Förderfähig

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